Richter muss Schlüsseldienstabzocker freisprechen!

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Wie die Bildzeitung am 17.02.2016 in Ihrer Onlineausgabe berichtet, wurde ein 30jähriger Schlüsseldienstbetreiber vom Vorwurf des Wuchers freigesprochen.

Der Mann wurde von einem Kunden wegen Betrugs angezeigt. Dieser hatte eine Notdienst-Hotline wegen eines abgebrochenen Schlüssels angerufen. Dies sollte laut telefonischer Angabe zwischen 80 und 150 Euro kosten. Doch als der Mitarbeiter des Unternehmens die Türe geöffnet hatte waren plötzlich 449,70 fällig, für weniger als eine Minute Arbeit. Als das Opfer dem Mitarbeiter den zuvor telefonisch genannten Preis nannte telefonierte er mit der Zentrale. Dort wusste niemand etwas von dem Telefonat. Daraufhin zeigte das Opfer den 24-Stunden- Service wegen Wucher an. Der Unternehmer ließ über seinen Anwalt erklären, das er einen 24 Stunden einsatzbereiten Service bietet, viele Geräte dabei hat, und das kostet eben seinen Preis. Selbst dem Anwalt war die überteuerte Rechnung höchst unangenehm, aber nicht alles was unanständig ist, ist auch strafbar.

Der Richter sah das auch so, und sprach das Unternehmen frei.

Im Fazit bedeutet das, man sollte genau nachfragen, wenn man einen unbekannten Schlüsseldienst beauftragt. Lassen sie sich unbedingt den Namen der Person geben, mit der Sie telefoniert haben. Am Besten ist es aber. sich schon im Vorfeld über einen seriösen Schlüsseldienst kundig zu machen, den Sie dann im Notfall kontaktieren können.

 

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