Geldstrafe für Schlüsseldienst

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Wieder mal hat es eine alte Frau erwischt. Die Schwachen und Behinderten werden ganz besonders stark von den skrupellosen Unternehmen ausgenommen. Rund 1200,- sollte die auch noch behinderte Frau für das Austauschen eines einfachen Zylinders bezahlen. Zur Wehr setzen kann sich lohnen! ln-online berichtet von einer alten Dame die per Gericht in Ratzeburg recht bekommen hat, wegen einer überverhältnismäßig hohe Rechnung. Der Schlüsseldienst muss auch noch eine Strafe von 3000,- € bezahlen. Der Schlüsselnotdienst wurde wegen gewerbsmäßigem Wucher in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug verurteilt. Am Telefon wurden Preise von 200 – 300 Euro angegeben.  Das Preis von 1200 kam dann zustande durch:

– Anpassen des Zylinders

– Arbeitszeit pro 15 Min

– Anfahrt

– Notöffnungspauschale

Natürlich war auch hier wieder eine bundesweit tätige Schlüsseldienst Zentrale mit im Spiel.

Richtig schönes Urteil gegen einen teuren Schlüsseldienst

Der Kölner Stadtanzeiger berichtet: “Das Amtsgericht in Köln ( Urteil vom 22. Juli 2013, Az: 137 C 636/12) hielt in dem beschriebenen Fall Türöffnungskosten von 444,46 Euro für zu hoch und verurteilte den Schlüsseldienst zur Rückzahlung von 351,66 Euro. Darin enthalten ist die Entschädigung für einen zu Unrecht ausgebauten Schließzylinder. Die Kosten des Verfahrens trägt der Schlüsseldienst. Bereits zuvor hatte das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden, dass Kosten von 520 Euro nicht angemessen sind. (Az.: 316 C 340/09)”

Diplom Informatiker (FH)

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